Teiledienstmitarbeiter (m/w/d) bei Schröder Team Holding GmbH | softgarden
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Wir suchen ab September 2024 für unseren Standort in Bielefeld, Am Stadtholz 52, 33609 Bielefeld einen Teiledienstmitarbeiter (m/w/d) als Unterstützung für unser Team. 

Als Teiledienstmitarbeiter (m/w/d) :

  • unterstützen Sie durch eine schnelle und anforderungsgerechte Teile- und Zubehörversorgung für die Werkstatt
  • stellen Sie die Ersatzteile-Beratungen durch Einsatz der entsprechenden Systeme sicher
  • führen Sie kundenorientierte Beratung durch
  • machen Sie die Kunden auf Sonderaktionen, Saisonartikel, Neuheiten und Angebote aufmerksam
  • sind Sie für die Bearbeitung und Erledigung von Kundenreklamationen zuständig.

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Sie haben idealerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik, eine abgeschlossene technische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation, wünschenswert mit Erfahrung im Automobil-Gewerbe
  • Erste Erfahrungen im Ersatzteilwesen
  • Sie haben Lust, Ihr Wissen regelmäßig zu erweitern und zu vertiefen
  • Eigeninitiative und Selbstständigkeit 
  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung

Und das können Sie von uns erwarten:

#Benefits: Jobrad-Leasing, vermögenswirksame Leistungen, Corporate Benefits, Gesundheits-App, betriebliche Krankenzusatzversicherung

#Erholung: 30 Tage Urlaub

#Perspektive: sicherer Arbeitsplatz in einem wachstums und dienstleistungsorientierten mittelständischen Unternehmen , persönliche und fachliche Weiterbildungen

#TEAM: Teamevents, motivierte Mitarbeiter und viel Spaß bei der Arbeit

# To Do´s: verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben

#Absicherung: durch unsere betriebliche Altersvorsorge

Haben wir Sie überzeugt?

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung!

Nutzen Sie die Chance und werden auch Sie „ein echter Schröder“!    

Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.