Gültig bei Kauf eines Audi Gebrauchtwagens durch Privatkund_innen bis 30.04.2021, zusätzlich: Kauf eines neuen Audi Komplettrades (Sommer oder Winter) aus dem Audi Original Zubehör Programm während des Aktionszeitraumes.
Von der Aktion ausgeschlossen sind: gebrauchte Räder, Räder, die mit einen Audi Gebrauchtwagen ab Werk ausgeliefert wurden - unabhängig davon, ob sie zu dem Fahrzeug gehören und Reifen Clever & Reifen Premium Verträge.
Folgende Voraussetzungen sind für ein erfolgreiches Cashback zu beachten:
- Kauf eines Audi Gebrauchtwagens bis 30.04.2021
- zusätzlich: Kauf eines neuen Audi Komplettrades (Sommer oder Winter) aus dem Audi Original Zubehör Programm während des Aktionszeitraumes.
- Für den Räderkauf ist immer eine Rechnung zu erstellen, auch wenn die Räder bei der Fahrzeugfinanzierung mit eingerechnet werden. Die Rechnung benötigt der Kunde immer, damit er sie im Schadensfall die 36-monatige Reifengarantie in Anspruch nehmen könnte.
- Die TNR des Radsatzes muss auf der Rechnung hinterlegt sein. Eine TNR aus unserem Komplettradprogramm besitzt immer die Mittelnummer „073“ an Stelle 4-6. (80A.073.229. .8Z8).
- Rechnungsdatum 11.03. – 30.04.2021
- Einreichung der Fahrzeugkaufrechnung und Räderrechnung (eine Gesamtrechnung oder getrennt. Wichtig: Im Falle zweier Einzelrechnungen muss die Rechnungsadresse identisch sein.)
Von der Aktion ausgeschlossen sind:
- gebrauchte Räder
- Räder, die mit einen Audi Gebrauchtwagen ab Werk ausgeliefert wurden - unabhängig davon, ob sie zu dem Fahrzeug gehören
- Reifen Clever & Reifen Premium Verträge
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